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   LG Köln, 14.08.2009 - 90 O 50/07   

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https://dejure.org/2009,29651
LG Köln, 14.08.2009 - 90 O 50/07 (https://dejure.org/2009,29651)
LG Köln, Entscheidung vom 14.08.2009 - 90 O 50/07 (https://dejure.org/2009,29651)
LG Köln, Entscheidung vom 14. August 2009 - 90 O 50/07 (https://dejure.org/2009,29651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen des Billigkeitsmaßstabs nach § 315 Abs. 3 BGB an die Angemessenheit einer Gaspreiserhöhung; Berufung auf die Marktüblichkeit von Tarifpreisen in einem monopolistisch geprägten Wirtschaftssektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2009 - 90 O 50/07
    Die Billigkeitskontrolle ist vorliegend unter Berücksichtigung der Maßstäbe, welche der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) und 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) aufgestellt hat, für die seit dem 01.12.2004 bis zum 01.10.2006 vorgenommenen Preiserhöhungen (ohne Preissockel) eröffnet.

    Zeigt sich dabei auch nur hinsichtlich einer einzelnen der in Rede stehenden Tariferhöhungen ein Missverhältnis im Vergleich zu der für die Erhöhung zum Anlass genommenen Veränderung der Bezugskosten, so kann dieser Umstand auch die nachfolgenden von den Beklagten angegriffenen Tariferhöhungen "infizieren", sofern diese nicht zum Anlass einer Korrektur des Ungleichgewichts genommen wurden (vgl. zuletzt BGH vom 19.11.2008, Az. VIII ZR 138/07 Rn. 15).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2009 - 90 O 50/07
    Die Billigkeitskontrolle ist vorliegend unter Berücksichtigung der Maßstäbe, welche der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) und 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) aufgestellt hat, für die seit dem 01.12.2004 bis zum 01.10.2006 vorgenommenen Preiserhöhungen (ohne Preissockel) eröffnet.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2 U (Kart) 12/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung angeblich überhöhter

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2009 - 90 O 50/07
    Es besteht infolgedessen keine Möglichkeit, die Preise der Klägerin abschließend auf Billigkeit zu überprüfen, weshalb die Kammer auch nicht in der Lage ist, einen Preis oberhalb des vom Beklagten ohnehin gebilligten Werts als angemessen festzusetzen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. vom 26.11.2008 - VI-2 U (Kart) 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11

    Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH

    Dagegen messen das Oberlandesgericht Celle im Urteil vom 19.08.2010, 13 U 82/07 (Kart), veröffentlicht in juris, und das Landgericht Köln in den Urteilen vom 14.08.2009, 90 O 41/07 und 90 O 50/07, veröffentlich in juris, die Billigkeit jeder einzelnen Preiserhöhung gesondert an § 315 BGB.
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